1. DEFINITIONEN:

1.1 - "Kunde" bezeichnet die Person, die Personengesellschaft, das Unternehmen oder eine andere juristische Person, die in dem jeweiligen Angebot und/oder Auftrag als Kunde oder Käufer angegeben ist.

1.2 - "FINELINE" bezeichnet die im jeweiligen Angebot und/oder Auftrag angegebene Fineline-Einheit.

1.3 - "Vorlaufzeit" bezeichnet die Zeit, die zwischen dem Datum der Einreichung einer Bestellung und der Lieferung der Produkte an den Kunden vergeht.

1.4 - "Bestellung" bezeichnet eine vom Kunden an FINELINE übermittelte Bestellung für den Kauf von Produkten.

1.5 - "Produkte" bezeichnet die Waren, die dem Kunden im Rahmen einer Bestellung in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen geliefert werden.

1.6 - "Bedingungen" sind diese Fineline-Verkaufsbedingungen.

1.7 - "Angebot" bezeichnet ein von FINELINE erstelltes Angebot für den Verkauf von Produkten an den Kunden.

2. AUFTRAGSERTEILUNG UND -ANNAHME

2.1 - Alle Verkäufe von Produkten unterliegen diesen Bedingungen und sind ausdrücklich an deren Annahme durch den Kunden gebunden. Bestellungen werden auf der Grundlage eines gültigen, von FINELINE ausgestellten Angebots aufgegeben. Eine Bestellung gilt als Angebot zum Kauf, das FINELINE nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen kann. Die Annahme einer Bestellung durch FINELINE ist für FINELINE nur dann verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form erfolgt. Eine automatische oder computergenerierte Antwort auf eine Bestellung gilt nicht als Annahme der Bestellung. Eine Antwort per EDI (Electronic Data Interchange) wird als schriftliche Urkunde betrachtet.

2.2 - Sobald eine Bestellung von FINELINE in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen angenommen wurde, ist FINELINE verpflichtet, die entsprechenden Produkte zu liefern, und der Kunde ist verpflichtet, die in der Bestellung genannten Produkte zu kaufen. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine angenommene Bestellung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von FINELINE zu kündigen, zu stornieren oder anderweitig zu ändern.

2.3 - Der Kunde verpflichtet sich, mit FINELINE zusammenzuarbeiten und FINELINE bei technischen Fragen zu den Produkten zu unterstützen, soweit dies von FINELINE in angemessener Weise verlangt wird, insbesondere durch die rechtzeitige Beantwortung der von FINELINE gestellten Anfragen und Fragen. Jegliche von FINELINE durchgeführte technische Überprüfung stellt keine Garantie oder Haftung von FINELINE in Bezug auf das Design, die Funktionen und/oder die Spezifikationen der Produkte dar, die in der alleinigen Haftung und Verantwortung des Kunden liegen. FINELINE behält sich das Recht vor, die in einem Angebot und/oder einer Bestellung angegebenen Preise und Lieferfristen auf der Grundlage der Ergebnisse der technischen Überprüfung durch FINELINE zu ändern.

3. LIEFERUNG

3.1 - Alle gemäß diesen Bedingungen gekauften Produkte werden gemäß den zwischen FINELINE und dem Kunden in der jeweiligen Bestellung vereinbarten Lieferbedingungen geliefert. Die Lieferbedingungen richten sich nach den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen INCOTERMS. Wenn zwischen den Parteien in der Bestellung keine Lieferbedingungen vereinbart wurden, erfolgt die Lieferung ab Werk (EX) an dem in der Bestellung angegebenen Standort der FINELINE-Einrichtungen. Das Eigentum an den Produkten geht auf den Kunden über, sobald die vollständige Zahlung für diese Produkte in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags erfolgt ist.

3.2 - Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte bei Erhalt zu prüfen und FINELINE unverzüglich schriftlich über sichtbare Schäden oder Nichtkonformitäten der Bestellung zu informieren. Die betreffenden Produkte gelten als vom Kunden angenommen, es sei denn, der Kunde meldet einen solchen Mangel oder eine Nichtkonformität in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags.

3.3 - FINELINE wird sich bemühen, die zwischen den Parteien in der jeweiligen Bestellung vereinbarten Versand- und Liefertermine einzuhalten. Sollte FINELINE nicht in der Lage sein, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten, wird FINELINE sich bemühen, den Kunden schriftlich über die Verzögerung, die Gründe für die Verzögerung und einen neuen Zeitpunkt, zu dem die Lieferung erwartet werden kann, zu informieren. FINELINE wird sich nach besten Kräften bemühen, die Lieferverzögerung so gering wie möglich zu halten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Lieferverzögerung und stellt FINELINE hiermit von allen damit direkt oder indirekt verbundenen Ansprüchen frei.

3.4 - FINELINE behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, in der jeweiligen Bestellung ist ausdrücklich etwas anderes vorgesehen. Alle diese Teilleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt und bei Fälligkeit per Rechnung bezahlt, ohne Berücksichtigung von Nachlieferungen.

4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 - Der Kunde ist verpflichtet, FINELINE den entsprechenden Kaufpreis für die in der Bestellung aufgeführten Produkte zu zahlen. Die Preise enthalten keine anwendbaren Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder ähnliche Steuern oder andere Abgaben. Der Kunde ist verpflichtet, alle Umsatz-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder ähnliche Steuern oder andere Abgaben zu zahlen, die FINELINE im Zusammenhang mit dem Verkauf der Produkte zu zahlen oder zu erheben und abzuführen hat. Wenn FINELINE verpflichtet ist, solche Steuern zu erheben oder zu zahlen, werden die Steuern zu dem von FINELINE angegebenen Preis addiert und dem Kunden in Rechnung gestellt.

4.2 - Der Kunde ist verpflichtet, alle nach diesem Vertrag fälligen Beträge gemäß den in der jeweiligen Bestellung festgelegten Zahlungsbedingungen zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung fallen Zinsen in Höhe des monatlichen Zinssatzes an, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist (i) ein Prozent (1 %) oder (ii) der nach geltendem Recht zulässige Höchstzinssatz. Die Zinsen werden täglich ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung bis zur tatsächlichen Zahlung berechnet. Der Kunde hat kein Recht auf Aufrechnung oder Zurückbehaltung, und es darf kein Abzug von Beträgen, die der Kunde FINELINE schuldet, ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von FINELINE vorgenommen werden.

5. BEGRENZTE GARANTIE

5.1 – Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass der Kunde das Löten der Produkte als Teil eines fertigen Leiterplattenprodukts („Leiterplattenprodukt“) vor dem auf den Produkten aufgedruckten Datumscode durchführt, garantiert FINELINE, dass die betreffenden Produkte in allen wesentlichen Punkten gemäß den in der jeweiligen Bestellung vereinbarten Spezifikationen („Spezifikationen“) hergestellt werden und den Normen IPC 6012 Klasse 2 bzw. IPC 6013 Klasse 2 für starre und flexible Leiterplatten entsprechen, sofern FINELINE nichts anderes schriftlich angegeben hat. Die vorstehende beschränkte Garantie gilt (i) für den in der nachstehenden Tabelle angegebenen Zeitraum ab dem Datum der Herstellung des PCB-Produkts durch den PCB-Lieferanten („Garantiezeitraum“) und (ii) gilt nicht für Mängel, Schäden, Ausfälle oder Fehlfunktionen, die zurückzuführen sind auf (a) Produkte, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FINELINE modifiziert, verändert oder verbessert wurden; (b) Probleme, die durch unsachgemäße Handhabung, Missbrauch, Unfälle, ungeeignete physische oder Betriebsumgebungen oder unsachgemäße Wartung, Installation, Lagerung (z. B. unter ungeeigneten Wärme- und Feuchtigkeitsbedingungen und nicht in der Originalverpackung), Transport oder Betrieb der Produkte entstehen; (c) Ausfälle, die durch Produkte oder Dienstleistungen Dritter verursacht werden; und (d) Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden (oder einer in seinem Namen handelnden Person).

PCB-TYP Garantiezeitraum (ab dem Datum der Herstellung des entsprechenden PCB-Produkts durch den PCB-Lieferanten)
ENIG, HAL,HAL LF, Blitzgold, ENEPIG 12 Monate
Imm.Zinn, Imm.Ag 6 Monate
OSP 6 Monate

5.2 - Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden bei Verletzung der in Abschnitt 5.1 dargelegten Gewährleistung besteht darin, dass FINELINE während der Gewährleistungsfrist nach eigenem Ermessen entweder: (i) den betreffenden nicht konformen Teil der Produkte repariert oder ersetzt oder (ii) dem Kunden den Kaufpreis erstattet, den er für den betreffenden nicht konformen Teil der Produkte bezahlt hat.

5.3 - Um die vorstehende Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde FINELINE während der Garantiezeit jeden Mangel innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde einen Mangel festgestellt hat, schriftlich mitteilen. Jede Mängelanzeige muss eine Beschreibung des Mangels, ein Foto des mangelhaften Produkts, die Teilenummer des Produkts, die Bestellnummer und die Anzahl der mangelhaften Platten enthalten.

5.4 - FINELINE ist berechtigt, die Ursache von angeblichen Mängeln oder Nichtkonformitäten zu untersuchen. Dies kann unter anderem zerstörende Tests an unbestückten oder bestückten Platinen umfassen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, FINELINE in angemessener Weise bei der Untersuchung solcher angeblichen Mängel oder Nichtkonformitäten zu unterstützen, einschließlich der Gewährung von Zugang für FINELINE-Ingenieure und andere Vertreter zum Montageprozess und zum Lagerbereich sowie der Bereitstellung notwendiger Informationen, die bei der Ermittlung der Ursache des jeweiligen Mangels oder der Nichtkonformität helfen können.

5.5 - DIE IN DIESEM ABSCHNITT 5 DARGELEGTEN GARANTIEN SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN GARANTIEN, DIE FINELINE IN VERBINDUNG MIT DEN PRODUKTEN UND DEREN VERKAUF UNTER DIESEN BEDINGUNGEN GEWÄHRT. FINELINE ÜBERNIMMT GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER EINER ANDEREN PERSON KEINE WEITEREN GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE, UND FINELINE LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. DIE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS VERKAUFTEN PRODUKTE WERDEN NUR GEMÄSS DEN SPEZIFIKATIONEN VERKAUFT, DIE IN DER JEWEILIGEN BESTELLUNG ANGEGEBEN SIND. DIE EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE VERPFLICHTUNG VON FINELINE UND DER EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELF DES KUNDEN BEI EINER VERLETZUNG DER IN DIESEM ABSCHNITT 5 AUFGEFÜHRTEN GARANTIEN BESTEHT IN DER REPARATUR ODER DEM ERSATZ DER BETREFFENDEN, NICHT KONFORMEN PRODUKTE IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DIESEN BEDINGUNGEN.

6. VERTRAULICHKEIT

Jede Partei ("empfangende Partei") kann bestimmte vertrauliche und geschützte Informationen in Bezug auf die Produkte, Dienstleistungen, Technologien und Geschäfte ("vertrauliche Informationen") der anderen Partei ("preisgebende Partei") erhalten. Die empfangende Partei verpflichtet sich, diese Informationen vertraulich zu behandeln und sie nicht zu verwenden, es sei denn, sie erfüllt ihre Verpflichtungen oder übt ihre Rechte aus diesem Vertrag aus. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht: (i) Informationen, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt sind oder von ihr unabhängig entwickelt wurden, ohne dass sie Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei hatte, was durch zeitgleiche Belege nachgewiesen werden kann, (ii) Informationen, die in veröffentlichten Materialien offengelegt wurden, (iii) Informationen, die der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind, und (iv) Informationen, die rechtmäßig und ohne Einschränkungen von Dritten erhalten wurden. Das Vorstehende hindert die empfangende Partei nicht daran, vertrauliche Informationen gemäß der Anordnung oder Forderung eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder eines Tribunals oder einer anderen staatlichen Stelle offenzulegen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei, soweit gesetzlich zulässig, die offenlegende Partei in angemessener Weise schriftlich benachrichtigt, um eine solche Anordnung oder Forderung anzufechten. Die Preise, die FINELINE dem Kunden anbietet, sowie die Bedingungen eines Angebots und/oder einer Bestellung sind vertrauliche Informationen von FINELINE.

7. ENTSCHÄDIGUNG

Soweit gesetzlich zulässig, wird der Kunde auf seine Kosten FINELINE und seine verbundenen Unternehmen sowie deren Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter, Rechtsnachfolger und Zessionare (jeweils eine "freigestellte Partei") von allen Ansprüchen Dritter, Verlusten, Schäden, Klagen, Gebühren, Urteilen, Kosten und Ausgaben (zusammenfassend "Ansprüche") freistellen, verteidigen und schadlos halten, Kosten und Auslagen (zusammenfassend als "Ansprüche" bezeichnet), einschließlich angemessener Anwaltskosten, die der freigestellten Partei aus oder in Verbindung mit den Produkten entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche wegen Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Marken oder anderen geistigen Eigentumsrechten Dritter; Produkthaftungsansprüche oder Personen- (einschließlich Todesfälle) oder Sachschäden, mit Ausnahme von Ansprüchen, die ausschließlich durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von FINELINE bei der Herstellung der Produkte verursacht wurden. Wird ein Anspruch gegen eine freigestellte Partei geltend gemacht, wird FINELINE den Kunden so schnell wie möglich davon in Kenntnis setzen. Das Versäumnis einer solchen Benachrichtigung entbindet den Kunden nur insoweit von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, als dem Kunden durch das Versäumnis der Benachrichtigung ein Schaden entstanden ist.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1 - UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN FINELINE UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GEGENÜBER DEM KUNDEN FÜR ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, GESETZLICHE SCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER ODER SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENEN GEWINN, NUTZUNGSAUSFALL, ZEITVERLUST, UNANNEHMLICHKEITEN, ENTGANGENE GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, SCHÄDEN AM GUTEN WILLEN ODER RUF ODER DATENVERLUST, DIE SICH AUS DEM VERKAUF, DER LIEFERUNG, DER WARTUNG, DER VERWENDUNG ODER DEM VERLUST DER HIERUNTER VERKAUFTEN PRODUKTE ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB EINE SOLCHE HAFTUNG AUF VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG BERUHT, UND SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER SOLCHE SCHÄDEN VERNÜNFTIGERWEISE HÄTTEN VORHERGESEHEN WERDEN KÖNNEN.

8.2 - DIE GESAMTHAFTUNG VON FINELINE UND SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GEGENÜBER DEM KUNDEN FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS DIESEN BEDINGUNGEN ERGEBEN, ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN VOM KUNDEN IM RAHMEN DER JEWEILIGEN BESTELLUNG, AUF DIE SICH DIESE HAFTUNG BEZIEHT, BEZAHLTEN KAUFPREIS; UND IN BEZUG AUF EIN EINZELNES PRODUKT ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON FINELINE NICHT DEN FÜR EIN SOLCHES PRODUKT BEZAHLTEN KAUFPREIS.

9. GEWALTSAME ÜBERGRIFFE

FINELINE ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen Bedingungen, die aus Gründen entstehen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich Krieg, höhere Gewalt, Handlungen, Beschränkungen, Vorschriften oder Anordnungen von Regierungen, Behörden oder deren Unterabteilungen, Embargos, Export-, Versand- oder Überweisungsbeschränkungen, Streiks, Arbeitskräftemangel oder -streitigkeiten, Aussperrungen, Erdbeben, Brände, Epidemien, Pandemien oder Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Versorgungs- oder Kommunikationsausfälle, Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Transportunternehmen verursacht werden, Überschwemmungen oder staatliche Beschlagnahmungen, Kontrollen oder Rationierungen.

10. VERSCHIEDENES

10.1 - Die für diese Bedingungen geltenden Gesetze und die zuständigen Gerichte, die die alleinige und ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Klagen im Zusammenhang mit diesen Bedingungen haben, werden auf der Grundlage des Ortes bestimmt, an dem FINELINE seinen Sitz hat, wie im Folgenden dargelegt:

Wenn FINELINE ihren Wohnsitz in: Geltendes Recht: Gerichte mit ausschließlicher Zuständigkeit:
Israel oder einem anderen Land oder Staat außerhalb Europas oder Nordamerikas. Die Gesetze des Staates Israel Tel-Aviv-Yafo, Israel
Europa Die Gesetze von England und Wales London, England
Nord-Amerika Die Gesetze des Staates New York New York County, Bundesstaat New York

Vorbehaltlich des Vorstehenden ist das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf auf diesen Vertrag nicht anwendbar. Jegliche Ansprüche oder Klagen einer Partei gegen die andere, die sich aus diesen Bedingungen und/oder aus dem Verkauf und Kauf von Produkten im Rahmen dieses Vertrages oder aus einer hierin vorgesehenen Transaktion ergeben oder Rechte im Rahmen dieses Vertrages betreffen, sind vor den oben genannten zuständigen Gerichten einzuleiten und aufrechtzuerhalten. Beide Parteien unterwerfen sich hiermit der Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand eines solchen Gerichts.

10.2 - Die vorliegenden Bedingungen stellen zusammen mit jeder von FINELINE gemäß den vorliegenden Bedingungen angenommenen Bestellung die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar, ungeachtet aller anderen Bedingungen, die in einer Bestellung oder einem anderen vom Kunden erhaltenen oder FINELINE vorgelegten Dokument enthalten sein könnten. Diese Bedingungen können nur in schriftlicher Form und mit der Unterschrift von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien modifiziert oder geändert werden. Ein Verzicht von FINELINE auf eine Bedingung oder einen Verstoß gegen diese Bedingungen stellt keinen Verzicht auf eine solche Bedingung oder einen solchen Verstoß in einem anderen Fall dar und kann auch nicht als solcher angesehen werden. Es wird nicht davon ausgegangen, dass ein Verzicht auf die Durchsetzung einer Bestimmung oder Bedingung der vorliegenden Bedingungen erfolgt. Sollte eine Klausel oder ein Teil davon von einem zuständigen Gericht für illegal, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Klauseln oder Teile davon in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

10.3 - Sollte der Kunde in irgendeiner Weise die Bestimmungen und Bedingungen dieser Bedingungen nicht erfüllen, kann FINELINE weitere Lieferungen von Produkten zurückstellen, bis der Verzug behoben ist. Die hierin vorgesehenen Rechtsmittel gelten zusätzlich zu und nicht anstelle von anderen Rechtsmitteln, die FINELINE möglicherweise zur Verfügung stehen.

10.4 - Diese Bedingungen sind von keiner der Parteien ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragbar, mit der Ausnahme, dass FINELINE diese Bedingungen ohne die Zustimmung des Kunden an seine verbundenen Unternehmen abtreten kann oder wenn die Abtretung im Rahmen einer Fusion, Umstrukturierung oder Reorganisation oder eines Verkaufs oder einer Übertragung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte von FINELINE erfolgt.

10.5 - Die Bestimmungen dieser Bedingungen, die aufgrund ihrer Bestimmungen eine Erfüllung nach der Beendigung oder dem Ablauf vorschreiben oder auf Ereignisse anwendbar sind, die nach der Beendigung oder dem Ablauf eines Auftrags eintreten können, bleiben auch nach der Beendigung oder dem Ablauf eines Auftrags bestehen.